Verstöße:
Abbiegen
Abblendlicht
Abgasuntersuchung
Abstand
Alkohol
Anschnallpflicht
Autobahn
Bahnübergang
Bereifung
Fahrzeugmängel
Fußgängerüberweg
Grünpfeil
Halten und Parken
Ladungssicherung
LKW und Busse
Rechtsfahrgebot
Rotlicht
Sonntagsfahrverbot
Stoppschild
Telefonieren im Auto
Tempolimit
TÜV und Zulassung
Tunnelverstöße
Überholen
Vorfahrt
Verstoß: Fehlverhalten beim Halten und Parken -2-
Fehlverhalten:
Verwarngeld  €
mit Behinderung
Vor oder in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt 
35.-
-
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt 
35.-
-
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten 
20.-
30.-
...geparkt
25.-
35.-
Nicht Platz sparend gehalten oder geparkt 
10.-
-
Zu beachten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als 3 Minuten hält, der parkt. 

1. soweit es verboten ist durch die Zeichen Halteverbot, Parkverbot an engen und an unübersichtlichen Stellen; im Bereich von scharfen Kurven; auf Beschleunigungs- und auf Verzögerungsstreifen; auf Fußgängerüberwegen sowie bis 5 Meter davor; auf Bahnübergängen; bis zu 10 Meter vor Lichtzeichen und den Zeichen Andreaskreuz, Vorfahrt achen, Stoppschild , wenn diese dadurch verdeckt werden 

2. soweit es verboten ist durch die Zeichen Vorfahrtachtenschild (außerhalb von Ortschaften); vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten; wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert; vor Grundstücksein- und Ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber; vor Bordsteinabsenkungen; bis zu je 15 Meter vor und hinter Zeichen Bushaltestellen ; vor und hinter dem Andreaskreuz und an Ortsschildern innerorts bis zu je 5 Meter, außerorts bis zu je 50 Meter